Samtgemeinde Freden (Leine)

Gemeindeorgane

Wie jede juristische Person kann eine Gemeinde /Samtgemeinde selbst nicht handeln.

Hierzu braucht sie entsprechende Organe.

Diese sind:

- der Rat der Gemeinde/Samtgemeinde
- der Verwaltungsausschuss/Samtgemeindeausschuss
- der Bürgermeister/Samtgemeindebürgermeister
- der Gemeindedirektor in den Mitgliedsgemeinden.

Die Informationen über die Zusammensetzung der einzelnen Organe finden Sie auf den nachstehenden Seiten.