Wie jede juristische Person kann eine Gemeinde /Samtgemeinde selbst nicht handeln.
Hierzu braucht sie entsprechende Organe.
Diese sind:
- der Rat der Gemeinde/Samtgemeinde
- der Verwaltungsausschuss/Samtgemeindeausschuss
- der Bürgermeister/Samtgemeindebürgermeister
- der Gemeindedirektor in den Mitgliedsgemeinden.
Die Informationen über die Zusammensetzung der einzelnen Organe finden Sie auf den nachstehenden Seiten.